Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis (eigentlich Bankkundengeheimnis; englisch banking secrecy) besteht aus der Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihnen aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Bankkunden bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten wünscht.[1] Aus privatrechtlicher Sicht handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem Bankvertrag. Verfassungsrechtliche Grundlage ist die Drittwirkung der Grundrechte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (in Deutschland: Art. 2 Abs. 1 GG) sowie der Berufsfreiheit (in Deutschland: Art. 12 Abs. 1 GG),[2] die den Datenschutz auch im Bankrecht begründen, ihm aber auch Grenzen setzen.

  1. BGH WM 2006, 380, 384
  2. Creifelds: Rechtswörterbuch. 23. Auflage, C.H. Beck, München 2019, ISBN 978-3-406-74062-6, Eintrag: Bankgeheimnis.

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